2G-Hammer in Hessen: Supermärkte dürfen Ungeimpfte aussperren

2G-Hammer in Hessens Supermärkten

2G-Hammer in Hessens Supermärkten

Foto: imago images/Science Photo Library

Der Druck auf Ungeimpfte wächst und wächst.

In Hessen dürfen nun auch sämtliche Einzelhändler bis hin zum Supermarkt selbst entscheiden, ob sie die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) oder die 2G-Regel umsetzen – bislang gab es in Supermärkten keine Zugangsbeschränkungen, um allen Menschen die Möglichkeit der Grundversorgung zu gewähren.

In der hessischen Staatskanzlei bestätige man BILD, dass das „2G-Optionsmodell“ auch für den Lebensmitteleinzelhandel gelte.

Heißt: Auch Supermärkte dürfen nun Ungeimpfte aussperren und nur noch Geimpfte und Genesene Lebensmittel einkaufen lassen. Ungeimpfte müssten im Extrem-Fall schauen, wie sie an Lebensmittel kommen, Freunde oder Verwandte zum Einkauf schicken – oder sich doch impfen lassen.

Offenbar weiß die Landesregierung selbst, wie dramatisch die Auswirkungen eines 2G-Regimes bei Supermärkten wären – und hofft, dass die Geschäfte dies nicht umsetzen.

„Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (69, CDU). „Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“

Bei Kultur, Gastronomie und Veranstaltungsbranche gibt es die Möglichkeit von 2G schon länger. Und das wird sogar gefördert: Denn wer nur Geimpfte und Genesene in seine Räume oder Läden lässt, darf auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichten.

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Quelle: BILD

Zu den neuen Corona-Regeln in Hessen gehört außerdem, dass in Alten- und Pflegeheimen bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr gilt. Stattdessen sollen individuell erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Strengere Regelungen sieht die Verordnung auch vor: Ungeimpftes Krankenhauspersonal muss sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. In Schulen gilt: Maske auf am Sitzplatz und tägliche Tests unmittelbar nach einem positiven Schnelltest etwa eines Mitschülers – und nicht erst nach der Bestätigung durch einen genaueren PCR-Test.

Bouffier appellierte mit Blick auf das Ende der kostenlosen Corona-Tests für viele Bürger, sich gegen das Virus impfen zu lassen: Hessen sei bislang gut durch den Herbst gekommen. „Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden.“ Den größten Schutz biete eine Impfung. „Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen.“

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